Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung (Art. 11 und 12 der Statuten der SP Stadt Bern) ist das vollziehende Parteiorgan, soweit nicht die Parteileitung zuständig ist; die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Geschäftsleitung (Art. 11 und 12 der Statuten der SP Stadt Bern) ist das vollziehende Parteiorgan, soweit nicht die Parteileitung zuständig ist; die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen: